Das Bekenntnis unseres Unternehmens zu gesetzeskonformem Verhalten liegt in der besonderen Verantwortung der Geschäftsleitung. Dabei hat die Vorbildrolle jeder Führungskraft eine große Bedeutung.
Das Compliance-Management basiert auf den Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und ist ein elementarer Informations- und Weiterbildungsbestandteil für unsere MitarbeiterInnen.
Zur Vermeidung von Rechtsverstößen gehört auch die Bestellung eines Unternehmensbeauftragten, der die Mitarbeiter bei allen rechtlichen Fragen berät.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in erster Linie für ihr gesetzeskonformes Handeln verantwortlich:
Sollten Sie als Partner, Kunde oder Lieferant ein unethisches Verhalten oder vermutete oder bekannte Verletzungen der Anti-Korruptionsgesetze wahrnehmen bzw. feststellen, sind Sie verpflichtet BBA AG unverzüglich zu informieren.
Sie können den Hinweis über Ihren BBA Ansprechpartner oder über unseren Unternehmensbeauftragten (siehe Kontakt, Leiter QS) einreichen.